Für Otto Werchan (1907-1963)

Otto Werchan wurde von den Nazis im KZ Buchenwald inhaftiert, weil er deren politischer Gegner war. Er wohnte in Forst / Lausitz, dort hat auch meine Großmutter gelebt, deren Geburtsname Charlotte Erika Werchan war.

Das Grundgesetz im Hambi schützen

Neben der Frage, wie man durch eine Spaziergang von 2 Stunden durch einen Wald zum Extremisten werden kann, frage ich mich: Wenn es verboten war, durch den Wald zu gehen, warum hat die Polizei uns nicht darauf hingewiesen? Warum standen am Waldrand keine Polizisten, die unsere große Ökoprozession von Familien, schönen und bunten Menschen wenigstens darüber informiert, das wir etwas Verbotenes tun?

Heute lese ich in der Taz, dass der Verfassungsschutz von NRW uns tausende Menschen, die wir bei der Großdemo am 6. Oktober 2018 im Hambacher Wald spazierengegegangen sind, in die Nähe des Linksextremismus rückt, weil wir den Wald nicht hätten betreten dürfen. (Taz vom 5.7.2019, S. 7; Mein Blogpost vom 9.8.2018: https://www.utopolitan.org/?p=2002)

Und warum haben die zwei Polizisten, die im Wald lächelnd direkt neben uns standen, uns nicht gesagt, dass wir gerade Extremisten werden, weil wir verbotenerweise dort im Wald stehen und die Bäume anlächeln?

Ich frage mich, ob ich jetzt schon vom NRW-Verfassungsschutz der Bildung einer terroristischen Vereinigung verdächtigt würde, wenn ich letztes Jahr im Hambi einen Baum umarmt hätte, wie ich es öfter tue. Hilfe!

Dann steht heute in der Taz, dass letztes Jahr, 2018, allein in Deutschland 2349 Hektar Wald durch Waldbrände vernichtet wurden. Kirsten Thonicke vom Potsdam Institut für Klimaforschung hebt die Trockenheit als Ursache von Waldbränden hervor. (Taz vom 6./7.7.2018, S. 25) Ich habe im Hambi demonstriert, weil ich die Klimakrise aufhalten will, die durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern erzeugt wird und diese Waldbrände mitverursacht.

Zur Information des NRW Verfassungsschutzes habe ich hier ein Zitat aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Der Verfassungsschutz NRW scheint seine Aufgabe hier dadurch erfüllen zu wollen, dass er friedliche Waldspaziergänger*innen wie mich kriminalisiert, Leute, die auf die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen hinweisen wollen, indem sie im Wald „Power to the people“ singen.

Ich glaub, ich werde heute mal wieder in den Wald gehen und eine Eiche umarmen von denen, die ich öfter besuche, und mich entschuldigen, dass ich so viel Ökostrom für meinen Kaffee verpulvere, während der Waldboden schon wieder knochentrocken ist. Ich hoffe, es informiert mich jemand rechtzeitig, falls das verboten sein sollte. Ich bin per Email gut erreichbar, falls jemand vom Verfassungsschutz NRW sich berufen fühlt, mich vorzuwarnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html