Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – jetzt im neuen Stil

Heute war ich im Danni und habe miterlebt, wie die Harvester unter Polizeischutz die Bäume abknicken. Das macht ein krachendes Geräusch, dass einem das Herz gefriert. Es wird ja gerne darauf verwiesen, dass der Bau der A49 auf rechtsstaatlichen Entscheidungen basiert. Ich frage mich, ob unser Rechtsstaat einfach zu langsam ist, um die Selbstzerstörung der Menschen zu stoppen. In den letzten 3 Jahren sind allein in Deutschland ca. 290000 Hektar Wald durch die Trockenheit und die Klimakrise abgestorben. Der Bundestag hat aber mit den Stimmen von SPD und CDU 2016 beschlossen, durch einen der verbliebenen gesunden Mischwälder diese Autobahn zu bauen, und obwohl das heute nach neuem Wasserrecht gar nicht mehr zulässig wäre, weil das ein Wasserschutzgebiet ist, kann man diese Entscheidung scheinbar nicht rückgängig machen. (Fauna-Flora-Habitatgebiet nach EU Recht ist der Danni außerdem). Wir haben schon Dürrejahre, wohin soll das gehen? Ich weiß nicht, ob die Gerichte und die Regierungen in Hessen und im Bund die Verfassung Hessens und das Grundgesetz Deutschlands nur bis zum Artikel 19 gelesen haben, deshalb hier nochmal zur Erinnerung die wichtigsten Artikel zum Thema Naturschutz (ironischerweise und auch tragischerweise haben Politiker*innen, die jetzt die A49 zu verantworten haben, für die Verankerung dieser Grundsätze in die Verfassung und das Grundgesetz gestritten und gestimmt):

Zitat aus der Verfassung des Landes Hessen:

Artikel 26b

Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.

Artikel 26c

Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigen bei ihrem Han-deln das Prinzip der Nachhaltigkeit, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.

Quelle (abgerufen am 15.11.2020):

https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/02_Verfassung.pdf

Zitat aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Quelle, abgerufen am 15.11.2020:

https://www.bundestag.de/gg